Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 29.10.2015 auf der BAB 11, km 18,04, in Fahrtrichtung Berlin um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto, Messgerät: ES3.0,  Bußgeld: 80,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, 11.3.5BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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