Geschwindigkietsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 16.08.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 15, km 0,3, Fahrtrichtung AS Boblitz  um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 101 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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