Am 07.11.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 13, Km 60,59, Fahrtrichtung AS Lübbenau / Cottbus um 24 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 144 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed ,Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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Überhöhte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Rottendorf, auf der BAB 7, Abschnitt 260, Bußgeldstelle Straubing