Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit. Am 12.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ettlingen-Bruchhausen, BAB 5 km 634,600 um 25 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed 145 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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