Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Lübeck, auf der B 75, Rtg. HL-Zentrum um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messgerät TRAFFISTAR S 330.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Lübeck übersandte Formular Anhörung
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