Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Marl, auf der BAB 52, bei km 14,175, FR Haltern um 28 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 88 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Zeugenfragebogen

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