Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 29.12.2015 in Starnberg, auf der A 952, Richtung Starnberg, Abschnitt 100, km 4,570 um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswidrigkeit übersandt. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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