Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 15.12.2015 in Weitnau, auf der B 12, Abschnitt 480, km 5,600, Richtung Lindau um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0 , Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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