Bei einer Geschwindigkeitsmessung am15.01.2016 in Bremen, Autobahnzubringer Arsten, FR Dreye / Weyhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 110 km/h , bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit betrug 30 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen von Bußgeldstelle Bremen übersandt.
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