Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 28.11.2015 in Zeven-Brauel, B 71, Richtung Bremervörde, km 20,040 wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h festgestellt. Die Messung ergab 92 km/h bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme) übersandte den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren.
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