Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 0.10.2015 in Heroldsberg, B2, Abschnitt 2920, AS Nürnberg, Richtung Süden wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h festgestellt. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage -mobil- ergab 103 km/h bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde durch Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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