Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 20.12.2015 in Darmstadt, auf der BAB A5/A67, km 529,700, Fraknfurt am Main – Mannheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 119 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Überschreitung betrug 19 km/h und wurde mittels Messgerät: Koaxialmessung  und Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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