Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Zweibrücken, auf der BAB 8, bei km 103,1, AS Zweibrücken-Mitte, FR Neunkirchen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 125 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Vitronic Trailer, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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