Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lübeck, auf der BAB 226, Rtg. BAB 1, bei km 3,5 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 133 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, Bußgeld: 180,00 €, erhöht wegen Voreintragung

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Lübeck erlassen.

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