Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 29.11.2015 in Düsseldorf, Rheinufertunnel in Fahrtrichtung Norden, Linke Fahrspur, Tunnelende um 12 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit 82 km/h festgestellt. Beweismittel: Messgerät: TraffiStar S330, Foto
Verstoß gegen: §41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf
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