Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 14.11.2015 in Stuttgart-Mohringen, BAB 8, km 201,000, Karlsruhe – München betrug 33 km/h, bei zulässigen 120 km/h . Festgestellt wurden 153 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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