Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 10.11.2015 in Stuttgart-Ost, Überleitung von B 14 zur B 10, in Richtung Gaisburger Brücke. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Sensormessung, Einseitensensor ES 3.0 84 km/h. Erhöhtes Bußgeld von 80,00 €, wegen Voreintragung im Fahreignungsregister.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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