Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 10.11.2015 in Mohorn, auf der B 173 um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

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