Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 16.11.2015 auf der BAB 09, km 153,9, RF München Teuchern, Stadt um 47 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 167 km/h. Beweismittel: Videobandaufzeichnung, Foto
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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