Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 24.10.2015 auf der BAB 9, Schleifreisen, Berlin – München, km 187,0, Überholspur um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit übersandt. Festgestellt wurden 127 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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