Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 02.12.2015 69117 Heidelberg, Friedrich-Ebert-Allee 33-37 um 11km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgesprochen. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto Verwarnungsgeld: 25,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidelberg
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