Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 12.11.2015 in Cottbus, auf der Universitätsstraße, um 10 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 40 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto Bußgeld: 25,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Cottbus
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