Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 17.12.2015 in Wiesbaden, Mainzer Straße, Rtg. BAB um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit 71 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Kassel
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