Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 04.01.2016 in Wrist Wittenkampsweg, Ecke am Sportplatz um 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld von 15,00 € festgesetzt. Festgestellt wurden 60 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen
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