Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 09.11.2015 in Pleidesheim auf der BAB 81, km 560,520, Stuttgart-Würzburg um 48 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 168 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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