Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Frankfurt am Main, auf der Adickesallee / Eckenhaimer Landstraße missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Induktionsschleifenmessung und Foto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main übersandte Zeugenfragebogen
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