Der Rotlichtverstoß in Bremen, Waller Heerstraße / Waller Ring, Ri. stadteinwärts wurde mittels Messgerät TPH III mit Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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