Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 10.09.2015 in Magstadt, auf der BAB 8, km 210.292, München-Karlsruhe um 6 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit TraffiStar 66 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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