Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 72, bei km 80,5, Hof – Leipzig die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 145 km/h, zulässig waren 130 km/h. Die Überschreitung betrug 15 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto, Messgerät ESO ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Schriftliche Verwarnung  wurde von Zentraler Bußgeldstelle Chemnitz übersandt.

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