Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 10.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 15, km 61,9, Fahrtrichtung Berlin um 21 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 103 km
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Schreiben wurde durch Internetwache Brandenburg/Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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