Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 04.11.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 75181 Pforzheim, B 10, Brücke Eutinger Straße, FR Niefern um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 91 km/h durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES 3.0
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Pforzheim
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