Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 13.08.2015 auf der BAB 71, Schweinfurt – Suhl, -EF/AD Süd Harz, km 131-139 , um 46 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor 126 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Thüringen
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