Geschwindigkeitsverstoß am 29.11..2015 begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 61, Höhe km 331,0, Gemeinde Gundersheim, FR Süd um 41 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät: Vitronic PoliScan Speed ergab 171 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.