Geschwindigkeitsverstoß am 29.11..2015 begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 61, Höhe km 331,0, Gemeinde Gundersheim, FR Süd um 41 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät: Vitronic PoliScan Speed ergab 171 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer

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