Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaftenwurde am 30.11.2015 in der Gemarkung Heidelberg, B 37, Höhe km 0,8, Fahrtrichtung HD um 85 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Gemessen wurden mit Messgerät: TRAFFIPHOT S 155 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren übersandte Bußgeldstelle Heidelberg.

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