Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 26.09.2015 auf der BAB 111, km 9.5, zw. AD Oranienburg un Berlin, in FR Berlin um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel:  PoliScanSpeed und Frontfoto. 

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee/ Internetwache Brandenburg

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