Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 1.08.2015 in Wimmelburg, Wimmelburg L 151, Richtung Sangerhausen um 24 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung 124 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat
Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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