auf der BAB 10, Höhe km 153,830, in FR Potsdam wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 20 km/h überschritten. Festgestellt wurden 100 km/h durch Lasermessung mit PoliScan bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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