Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 05.03.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 111, km 3,5, in FR Berlin um 36 km/h, bei zulässigen 120 km/h begangen. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ES3.0 156 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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