Auf der BAB 13, km 36,15, in Richtung Staakow wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Beweisfoto ergab 117 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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