Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 2, bei km 155,744, Fahrtrichtung Dortmund. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 151 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Vordruck Anhörung
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