Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 19.04.2016 in Rottendorf, auf der A 7 , Ri. Füssen/Reutte, Abschnitt 260, km 5,38 um 48 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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