Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 16.12.2015 in Waldems, B 8, Waldweg vor Abfahrt Oberrod, Ri. Esch um 52 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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