In 52511, Geilenkirchen, B 56, Abs. 13, km 0,1, Rtg. Aldenhoven wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 99 km/h, bei zulässigen 70 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Heinsberg übersandte Formular Anhörung
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