Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, B 66n, Lagesche Str., km 3,6, stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Lasermessung ergab 85 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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