Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Brandenburg, Otto-Sidow-Straße, Höhe Otto-Gartz-Straße, FR Brandenburg Hauptbahnhof begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed mit Beweisfoto 54 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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