In Büttelborn, B 42, Höhe Zufahrt Kreis-Müll-Deponie, Richtung Groß-Gerau wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 92 km/h bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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