Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Ellenberg, auf der BAB 7, bei km 764,450, Würzburg – Ulm um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan FM1und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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