Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 255, Übergang zur BAB 1, Höhe Obergeorgswerder Deich, OT.-Nr. 134, i. R. Süden mit 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 109 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.

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