Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hünxe, Gahlener Straße, Höhe ggü. Zufahrt Waldfriedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 129 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 59 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit ES8.0 und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Wesel übersandte Formular Anhörung
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