Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 17.03.2016 in Karlsbad-Langensteinbach, auf der A 8, km 260,800, Stuttgart-Karlsruhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 153 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Die Messung wurde mit Vitronic PoliScanSpeed durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe von übersandt.
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